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Freie Gärten
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Wie komme ich an einen Kleingarten?
Wenn Sie Interesse am Erwerb eines Kleingartens haben, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Kreisverbandes der Kleingärtner Cottbus-Stadt e.V. oder einen Kleingartenverein in der Nähe Ihrer Wohnung. Hier der Übersichtsplan
Die Geschäftsstelle des Kreisverbandes gibt Ihnen Auskunft über in Frage kommende Kleingartenanlagen. Die Berücksichtigung Ihrer Wünsche ist uns dabei ein besonderes Anliegen.
Die Vergabe eines Kleingartens erfolgt durch den Vereinsvorstand auf Antrag (Druck)
oder Antrag (Online).
Der Vorstand des Kleingärtnervereins wird Sie als Mitglied aufnehmen und in die Liste der Gartenbewerber einstellen. Ist gerade ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übernahme angeboten. Die Bewerberliste muss nicht in zeitlicher Reihenfolge angewendet werden; soziale Aspekte können zur vorrangigen Berücksichtigung eines Bewerbers führen (z. B. Anzahl kleiner Kinder).
Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand des Kleingärtnervereins einen Pachtvertrag mit Ihnen (ggf. auch mit Ihnen als Ehepaar) abschließen. Kleingärten können nur an Vereinsmitglieder verpachtet werden. Sie müssen also Mitglied sein, um Ihr Traumgärtchen pachten zu können.
Die Pflanzen, die Laube und das, was Sie zur Gartenarbeit benötigen, übernehmen Sie in der Regel vom Vorpächter gegen eine angemessene Entschädigung. Um allen sozialen Schichten die Übernahme eines Kleingartens zu ermöglichen, haben die einzelnen Landesverbände Richtlinien erlassen, die sicherstellen, dass niemand übervorteilt werden kann. Die Wertermittlung übernehmen eigens geschulte Fachkräfte.